Ex muss Detektiv zahlen

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen,
wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt
und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
OLG Schleswig, 10.02.1992, 15 WF 218/91

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88

Ex muss Detektiv zahlen. Setzt ein Ex-Ehegatte einen Detektiv auf den andern an,
kann er das Detektiv Honorar von diesem zurück fordern.
Beispiel: Birgit M. hatte dieselbe restlos voll. Ihr Ex wollte nicht zahlen.
Er lebe von der „Stütze“, hatte er mitgeteilt. Dabei fuhr der „einen sauteueren Schlitten“.
Das er irgendwo angestellt sein könnte, das vermutete Birgit nicht. Dass er sein „Moos“ als Selbständiger mache,
das hielt Birgit durchaus für möglich. Doch wie das beweisen? Birgit beauftragte einen Detektiv.
Der fand sehr schnell heraus, dass der Ex keineswegs mittellos war und durchaus zahlen könne.
Was der auch alsbald tat. Immerhin drohte „Knast“ wegen des aufgedeckten Sozialhilfe – Betrugs.
Doch Birgit wollte nicht nur den Unterhalt sondern auch das Detektiv Honorar (ca. zweieinhalbtausend Euro)
wiederhaben und klagte.
Das OLG Zweibrücken gab ihr am Ende Recht. OLG Zweibrücken, 14.02.2001, 6 WF 117/00

Eine Mutter, der nach der Trennung von ihrem Mann die gemeinsamen Kinder zugesprochen wurden,
darf auch Detektive einsetzen, wenn der Vater die Kinder nicht herausgeben will und versteckt hält.
Der Vater muss auch die Detektivkosten tragen.
BGH Karlsruhe, 24.04.1990, VI ZR 110789