Detektivkosten
Die Detektivarbeit ist eine Personaldienstleistung, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird.
Auf das Stundenhonorar kommen eventuelle Zuschläge für Nachtarbeit bzw. Zuschläge für Einsätze an Sonntagen und Feiertagen.
Hinzu kommen Nebenkosten wie Bereitstellungsgrundkosten für Pkw und Kilometergeld, Telefonkosten,
fallbezogene Barauslagen und Spesen.
Sollte der Einsatz spezieller Technik oder Fahrzeugen notwendig sein, so unterliegt dies ebenfalls einer gesonderten Berechnung.
Erstattung von Detektivkosten
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei
in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektives
bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung eines Rechtsstreits.
Im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder
Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne vom Paragraph 91, 1 ZPO war.
OLG Koblenz, 24.10.90, AZ 14 NW 671/90
U.a. haben der erste Senat des OLG Zweibrücken (Az 1 W 13/78) und die OLG´s Hamm
(15 W 405/68), Braunschweig (3 W 10/74) und München (W 1234/76) in ihren Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (§ 91 abs. 1 Satz 1 ZPO).
[siehe auch Gerichtsurteile).